Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kolbeck Aguilar GmbH · Stand: 12.06.2026Estas condiciones generales se publican en alemán por ser el idioma vinculante de Kolbeck Aguilar GmbH. Las versiones en otros idiomas tienen carácter meramente informativo (véase §13).
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Diese Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Kolbeck Aguilar GmbH.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Kolbeck Aguilar GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
§2 Vertragsabschluss
- Angebote der Kolbeck Aguilar GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
- Bei Neukunden oder begründeten Zweifeln an der Bonität des Käufers ist die Kolbeck Aguilar GmbH berechtigt, Vorkasse oder geeignete Sicherheiten zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
- Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§4 Lieferung und Gefahrübergang
- Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Lieferungen erfolgen gemäß den vereinbarten Incoterms® 2020.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen DAP (Incoterms® 2020).
- Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder sonstigen Transportdienstleister auf den Käufer über.
§5 Höhere Gewalt (Force Majeure)
- Ereignisse höherer Gewalt befreien die Parteien für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.
- Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen
- Krieg und bewaffnete Konflikte
- Terrorismus
- Streiks und Aussperrungen
- Pandemien und Epidemien
- behördliche Maßnahmen
- Hafenschließungen
- Container- und Transportengpässe
- Import- oder Exportbeschränkungen
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien.
- Lieferfristen verlängern sich entsprechend der Dauer der Störung.
§6 Lebensmittel- und Produktspezifikationen
- Die gelieferten Produkte entsprechen den jeweils vereinbarten Spezifikationen.
- Naturprodukte unterliegen natürlichen Schwankungen hinsichtlich Farbe, Geschmack, Geruch, Konsistenz, Feuchtigkeit und Analysewerten.
- Handelsübliche und produkttypische Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
- Produktabbildungen, Muster und Beschreibungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
§7 Bio-Produkte
- Für als Bio-Produkte gekennzeichnete Waren gelten die jeweils gültigen europäischen und nationalen Bio-Vorschriften.
- Änderungen gesetzlicher Anforderungen oder Zertifizierungsstandards begründen keinen Sachmangel.
- Zertifikate und Nachweise werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
§8 Untersuchungs- und Rügepflicht
- Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.
- Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
§9 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Kolbeck Aguilar GmbH.
- Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
- Die Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware an die Kolbeck Aguilar GmbH abgetreten.
- Der Käufer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
§10 Produkthaftung und Weiterverarbeitung
- Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche lebensmittelrechtlichen, kennzeichnungsrechtlichen und regulatorischen Vorschriften einzuhalten.
- Der Käufer ist insbesondere verantwortlich für:
- ordnungsgemäße Lagerung,
- sachgerechte Weiterverarbeitung,
- gesetzeskonforme Kennzeichnung,
- Vertrieb und Vermarktung.
- Veränderungen oder Weiterverarbeitungen erfolgen auf eigene Verantwortung des Käufers.
§11 Haftung
- Die Kolbeck Aguilar GmbH haftet uneingeschränkt bei:
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kolbeck Aguilar GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§12 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.
- Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Kolbeck Aguilar GmbH.
§13 Vertragssprache
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Englische oder spanische Übersetzungen dienen ausschließlich Informationszwecken.
- Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Kolbeck Aguilar GmbH, sofern der Käufer Kaufmann ist.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung zu ersetzen.

